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Dauer: ~3 Min.
Reisedetails
Reiseleistungen:
03.05. - 03.05.25
Flug Frankfurt - Dubai #
03.05. - 10.05.25
Arabische Eindrücke, 7 Nächte, Doppelzimmer, FrühstückPlus
10.05. - 17.05.25
voco Dubai The Palm, 4*, Deluxe Room, 7 Nächte, Frühstück
17.05. - 17.05.25
Flug Dubai - Frankfurt #
Inklusive:
Zug-zum-Flug auch ICE, alle Transfers, deutschsprechende Reiseleitung, Digitale Reiseliteratur
Flugzeiten:
Die Flugzeiten basieren auf den Daten des Reiseveranstalters. Diese gelten vorbehaltlich Änderungen.
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Rechnungsadresse & Reiseteilnehmer
Reiseanmelder:
Anrede
Herr
Frau
Land
Deutschland
Frankreich
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Schweiz
Ungarn
1. Reiseteilnehmer
(Wie im Pass):
Anrede
Herr
Frau
Staatsangehörigkeit
Deutschland
Österreich
Schweiz
Afghanistan
Ägypten
Ã…landinseln
Albanien
Algerien
Amerikanisch Samoa
Andorra
Angola
Anguilla
Antarktis
Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Bhutan
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Curaçao
Dänemark
Demokratische Republik Kongo
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Elfenbeinküste
Eritrea
Estland
Falklandinseln
Färöer-Inseln
Fidschi
Finnland
Frankreich
Französisch-Guayana
Französisch-Polynesien
Französische Süd- und Antarktisgebiete
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Griechenland
Grönland
Guadeloupe
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Insel Man
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jersey
Jordanien
Jungferninseln (UK)
Jungferninseln (US)
Kaimaninseln
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Kosovo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Marshallinseln
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Mikronesien
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niederländische Antillen
Niger
Nigeria
Niue
Nordkorea
Nördliche Marianen
Norfolkinsel
Norwegen
Oman
Osttimor
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Pitcairninseln
Polen
Portugal
Puerto Rico
Réunion
Ruanda
Rumänien
Russland
Saint Martin
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Sankt Bartholomäus
São Tomé und PrÃncipe
Saudi-Arabien
Schweden
Senegal
Serbien
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Sint Maarten
Slowakei
Slowenien
Somalia
Spanien
Sri Lanka
St. Helena
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Pierre und Miquelon
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Sudan
Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln
Südkorea
Südsudan
Suriname
Svalbard und Jan Mayen
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Thailand
Togo
Tokelau
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschad
Tschechien
Tunesien
Türkei
Turkmenistan
Turks und Caicosinseln
Tuvalu
Uganda
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Vanuatu
Vatikanstadt
Venezuela
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Vereinigtes Königreich
Vietnam
Wallis und Futuna
Weihnachtsinsel
Zentralafrikanische Republik
Zypern
2. Reiseteilnehmer
(Wie im Pass):
Anrede
Herr
Frau
Staatsangehörigkeit
Deutschland
Österreich
Schweiz
Afghanistan
Ägypten
Ã…landinseln
Albanien
Algerien
Amerikanisch Samoa
Andorra
Angola
Anguilla
Antarktis
Antigua und Barbuda
Äquatorialguinea
Argentinien
Armenien
Aruba
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bermuda
Bhutan
Bolivien
Bosnien und Herzegowina
Botswana
Brasilien
Brunei
Bulgarien
Burkina Faso
Burundi
Chile
China
Cookinseln
Costa Rica
Curaçao
Dänemark
Demokratische Republik Kongo
Dominica
Dominikanische Republik
Dschibuti
Ecuador
El Salvador
Elfenbeinküste
Eritrea
Estland
Falklandinseln
Färöer-Inseln
Fidschi
Finnland
Frankreich
Französisch-Guayana
Französisch-Polynesien
Französische Süd- und Antarktisgebiete
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Gibraltar
Grenada
Griechenland
Grönland
Guadeloupe
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Hongkong
Indien
Indonesien
Insel Man
Irak
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
Jamaika
Japan
Jemen
Jersey
Jordanien
Jungferninseln (UK)
Jungferninseln (US)
Kaimaninseln
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Kosovo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Laos
Lesotho
Lettland
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Liberia
Libyen
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Macau
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Malaysia
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Malta
Marokko
Marshallinseln
Martinique
Mauretanien
Mauritius
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Mikronesien
Moldawien
Monaco
Mongolei
Montenegro
Montserrat
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neukaledonien
Neuseeland
Nicaragua
Niederlande
Niederländische Antillen
Niger
Nigeria
Niue
Nordkorea
Nördliche Marianen
Norfolkinsel
Norwegen
Oman
Osttimor
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
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Portugal
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Ruanda
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Saint Martin
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Sankt Bartholomäus
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St. Helena
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Pierre und Miquelon
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
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Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln
Südkorea
Südsudan
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Swasiland
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Anzahlung: 25% Restzahlung: 30 Tage vor Reisebeginn - Alle Zahlungen erfolgen direkt an den Reiseveranstalter.
Meine Rechte nach § 651a BGB
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
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Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist; in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Bei einer Erhöhung von mehr als 8 % kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt umgekehrt für Preissenkungen.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise (außer dem Preis) erheblich geändert wird. Sagt der verantwortliche Unternehmer vor Beginn ab, besteht Anspruch auf Erstattung und ggf. Entschädigung.
Bei außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort können die Reisenden vor Beginn ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurücktreten (z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen).
Die Reisenden können jederzeit vor Beginn gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn wesentliche Bestandteile nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, sind ohne Mehrkosten angemessene andere Vorkehrungen anzubieten. Bei erheblichen Abweichungen und fehlender Abhilfe besteht ein Recht auf Vertragsbeendigung (Kündigung) ohne Rücktrittsgebühr.
Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz besteht, wenn Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet Beistand, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn ein und ist die Beförderung Bestandteil, wird die Rückbeförderung gewährleistet. hat eine Insolvenzabsicherung mit abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder ggf. die zuständige Behörde kontaktieren:
, , - , E-Mail: , Telefon: .
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
AGB & Richtigkeit der Eingabedaten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters & der
Travelantis GmbH
habe ich gelesen und akzeptiert. Zudem bestätige ich die Korrektheit meiner oben eingegebenen Daten. Ein Widerrufsrecht steht mir gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu. Der Zusendung von E-Mails kann ich jederzeit widersprechen, mehr Infos zu Anmeldung, Auswertung und Widerruf in unserer Datenschutzerklärung. Meine Rechte nach § 651a BGB habe ich zur Kenntnis genommen.
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